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Förderprogramm des BMELV durch EU-Kommission genehmigt
Damit können auch in Zukunft Forschungseinrichtungen, Unternehmen und andere Institutionen Fördermittel erhalten, wenn sie Forschung und Entwicklung betreiben oder Fachinformation zu nachwachsenden Rohstoffen bereitstellen wollen. Als erfreuliche Neuerung verwies der Staatssekretär auf die nunmehr auch mögliche Förderung von Prototypen mit kommerziellem Charakter sowie von Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Damit werde insbesondere bei der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe eine wichtige Lücke bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis geschlossen.
Das Programm "Nachwachsende Rohstoffe" ist die Fördergrundlage für vom BMELV unterstützte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur chemisch-technischen und/oder energetischen Verwendung von Industriepflanzen in Deutschland. Darüber hinaus lässt es auch Projekte zur Fach- und Verbraucherinformation zu. Betreut und abgewickelt wird das Programm seit nunmehr 15 Jahren vom Projektträger des BMELV, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).
Die jetzt erfolgte Genehmigung war nötig, weil die EU-Kommission Ende 2006 ihren neuen Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation beschlossen hatte. Der gibt vor, wie die Mitgliedstaaten entsprechende Projekte fördern können, ohne gegen die Beihilferichtlinien der EU zu verstoßen.
Das Förderprogramm steht als Download auf http://www.fnr-server.de/ftp/pdf/literatur/pdf_333-brosch_foerderprogramm_bmelv_end.pdf - Literatur zur Verfügung. Es kann auch in gedruckter Form über die FNR bezogen werden.