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Im Rahmen der europäischen Agrarpolitik wurde die Einführung einer Energiepflanzenprämie von 45 Euro/ha beschlossen. Diese Maßnahme ist bereits seit 2004 wirksam. Die Prämie wird für alle Basisflächen gewährt, die der Produktion von Pflanzen für energetische Zwecke (Wärme, Strom, Treibstoff) dienen, nicht aber für den Anbau auf Stilllegungsfläche.
Der Anbau von Energiepflanzen auf Stilllegungsflächen ist bei Erhalt der Stilllegungsprämien möglich.
Auf Bundesebene wird Betreibern von Biomasseanlagen zur Stromerzeugung bereits seit Jahren eine gesicherte Stromvergütung und ein gesicherter Netzzugang durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert. Mit der Novellierung des EEG 2004 wurde erstmals ein spezieller Bonus für den Einsatz von landwirtschafltich erzeugter Biomasse zur Stromgewinnung eingeführt. Damit habe sich die Voraussetzungen für den Anbau von Energiepflanzen entscheidend verbessert.
Der heutige Kraftverkehr ist weltweit vom knapper werdenden Erdöl abhängig und gilt als einer der Hauptverursacher des anthropogenen Treibhauseffekts.
Um dem entgegenzusteuern hat die Europäische Union in einer Richtlinie den zukünftigen Anteil von Biokraftstoffen festgelegt. Bis zum Jahr 2010 soll in den Mitgliedsstaaten der EU der Anteil von Biokraftstoffen auf 5,75 Prozent sämtlicher Kraftstoffe ansteigen.
Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU 2003 u.a. beschlossen, dass die Mitgliedstaaten Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer befreien können. In Deutschland wird seit August 2006 die Mineralölsteuerbefreiung stufenweise wieder abgebaut, um einer Überförderung gegenüber anderen Kraftstoffen vorzubeugen.
Mehr Informationen zur Besteuerung und Beimischung von biogenen Kraftstoffen finden Sie hier.
Zudem fördert der Bund durch das Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energie“ oder durch Darlehen der KfW Endverbraucher.
Weitere Informationen zur Bundesförderung finden Sie hier.Aber auch auf Länderebene wird viel getan, um den Einsatz von Biomasse und die Nutzung von Erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Informationen zur Landesförderungen finden Sie hier.