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Technische Hindernisse weitgehend überwunden – modifizierter Stufenplan vorgestellt
Die beachtlichen Potenziale von Getreide als Brennstoff können beim weiteren Ausbau erneuerbarer Energien nicht außer Acht gelassen werden. Das forderten die Teilnehmer des von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) organisierten Fachseminars „Alternative Biobrennstoffe“ am 21. Juni in Berlin und legten Empfehlungen zur Änderung der geltenden Genehmigungspraxis vor.
Während Getreide in Biogasanlagen oder zur Herstellung von Bioethanol bereits in großem Stil für die Strom- und Kraftstoffproduktion genutzt wird, führt die Wärmeerzeugung – derzeit behindert vor allem durch massive genehmigungsrechtliche Schwierigkeiten - noch immer ein Schattendasein. Dabei entstehen in Deutschland jährlich allein rund 3 Millionen Tonnen an Minderpartien, die für die Wärmebereitstellung prädestiniert sind, weil ihnen die Verwertung in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie verwehrt bleibt.
Moderne Getreidekessel sind jetzt auch im kleinen Leistungsbereich in der Lage, Getreide ohne technische Probleme zu verbrennen. Dank intensiver Entwicklungsarbeiten in den vergangenen Jahren halten sie die heutigen Emissionsgrenzwerte gemäß 1. Bundesimmissionschutzverordnung (1. BImSchV) auch ohne aufwändige Abgasnachbehandlung ein.
Mit diesem am 21. Juni in Berlin vorgestellten Ergebnis schlossen die umfangreichen Untersuchungen zur Genehmigungsfähigkeit von Getreidekesseln ab, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium in den letzten drei Jahren mit 10 Projekten und etwa 2 Mio. Euro an Fördermitteln unterstützt worden waren. Auf dem Fachseminar ebenfalls präsentiert wurden neue, spezielle Systeme zur Abgasnachbehandlung, die den spezifischen Anforderungen des Heizens mit Getreide in unteren Leistungsbereichen gerecht werden.
Auf dem Fachseminar wurde aber auch deutlich, dass die aktuellen Vorschläge zur Novellierung der 1. BImSchV in einigen Punkten zu weit gehen. Insbesondere die Vorstellungen über verschärfte Staubemissionen sind mit dem heutigen Stand der Technik nicht ohne Einsatz einer aufwändigen Abgasnachbehandlung einhaltbar. Diese Maßnahmen sind jedoch bei Kleinfeuerungsanlagen ökonomisch nicht vertretbar.
Um den Prozess der Aufnahme von Getreide als Regelbrennstoff in die 1. BImSchV zu beschleunigen, schlägt die FNR mit Unterstützung der Teilnehmer des Fachseminars vor,
Folgende Schadstoffgrenzwerte hält die FNR für realisierbar:
Zeitschiene | Stufe | CO (Grenzwert, g/Nm³, | Staub (Grenzwert, g/Nm³, | NOx (Zielwert, g/Nm³, |
---|---|---|---|---|
ab Inkrafttreten | 1 | 2 | 0,13 | 1 |
4 Jahre nach Inkrafttreten | 2 | 1 | 0,10 | 0,8 |
9 Jahre nach Inkrafttreten | 3 | 0,6 | 0,075 | 0,6 |
Stufenplan für Kleinfeuerungsanlagen mit Getreide
Nennwärmeleistung > 4 kW, Feuerungswärmeleistung < 500 kW
Zeitschiene | Stufe | CO (Grenzwert, g/Nm³, | Staub (Grenzwert, g/Nm³, | NOx (Zielwert, g/Nm³, |
---|---|---|---|---|
ab Inkrafttreten | 1 | 1 | 0,10 | 0,8 |
4 Jahre nach Inkrafttreten | 2 | 0,6 | 0,075 | 0,6 |
9 Jahre nach Inkrafttreten | 3 | 0,4 | 0,05 | 0,5 |
Stufenplan für Kleinfeuerungsanlagen mit Getreide
Feuerungswärmeleistung > 500 kW und < 1 MW
Mit diesen Vorschlägen wird ein gangbarer Weg aufgezeigt, die rechtlichen Anforderungen an die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen zu verschärfen, ohne die derzeitigen und künftigen technischen Möglichkeiten außer Acht zu lassen. Damit ergibt sich die Chance, weitere technische Entwicklungen auf dem Markt der Getreidefeuerungsanlagen zu initiieren und das Potenzial von Getreide als Brennstoff sukzessive zu nutzen.
Nr. 532